Die Satzungen

Unsere Bestimmungen und Regeln


Mit den schriftlich niedergelegten Satzungen hat die Zunft zu Rebmessern verbindliche Bestimmungen festgelegt, die Ziel, Ausrichtung und Tätigkeiten des Vereins aufzeigen und regeln.

 

Paragraph 2 der Satzungen der Zunft zu Rebmessern behandelt Zweck und Ziel des Vereins und liest sich wie folgt: Die «Zunft zu Rebmessern» bezweckt die Förderung des Guten und Gemeinnützigen, die Gestaltung eines aktiven und geselligen Zunftlebens sowie die Pflege alter Reinacher Bräuche, Sitten und Traditionen. Die Zunft engagiert sich auf kulturhistorischem und sozialem Gebiet. Unter anderem unterstützt und fördert sie das Reinacher Heimatmuseum und tätigt Vergabungen.

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Die aktuell gültigen Satzungen wurden an der Zunftversammlung vom 17. November 2023 verabschiedet und sind gültig ab 1.1.2024. Sie können hier eingesehen und gedownloadet werden.
Satzungen_gültig ab 1.1.2024.pdf
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